Urteil bestätigt: SG EES II darf nicht aufsteigen

03. Juli 2023, 19:00 Uhr

Der Einsatz von Luis Weber im Relegationsspiel für die SG Elters/Eckweisbach/Schwarzbach II hat Konsequenzen - endgültig. © Charlie Rolff

Hendrik Brönnecke, Vorsitzender des Kreissportgerichts, hat in seinem Urteil verkündet, dass die Spielwertung gegen die zweite Mannschaft der SG Elters/Eckweisbach/Schwarzbach rechtens ist.

Die zweite Mannschaft der SG EES hatte in der B-Liga Fulda/Rhön die Vizemeisterschaft errungen und behielt in den folgenden Relegationsspielen gegen die SG Reulbach/Brand II knapp die Oberhand . Allerdings setzte die SG EES II in diesem Spiel Luis Weber ein, der in der abgelaufenen Rückrunde siebenmal für die erste Mannschaft in der Gruppenliga zum Einsatz gekommen war. Einmal zu viel. Der Einzelrichter wertete das Rückspiel zugunsten der SG Reulbach/Brand II, die damit die Klasse halten .

Urteil von Brönnecke bestätigt: SG EES II darf nicht aufsteigen

„Die SG EES hatte gegen das Einzelrichterurteil form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Dieser hatte in der Sache aber keinen Erfolg, da dem Spieler keine Einsatzberechtigung für die Relegationsspiele zustand“, heißt es in dem verschickten Urteil von Brönnecke. In rechtlicher Hinsicht stelle sich die Frage, ob die genannte Vorschrift zu einer Ungleichbehandlung führt und deswegen Bedenken gegen ihre Anwendung bestünden. Dies sei nach Auffassung des Kreissportgerichts nicht der Fall, betont Brönnecke.

Eine Ungleichbehandlung liege zwar dadurch vor, dass auch Kurzeinsätze auf die maximale Anzahl der Spiele angerechnet werden - wie im Fall des betroffenen Spielers Weber, bei dem kurz nach seiner Einwechslung das Spiel abgepfiffen wurde. „Das ist rechtlich jedoch nicht zu beanstanden. Die Vorschrift soll eine Vielzahl von Fällen regeln und vor allem Missbrauch durch das Abstellen von Spielern höherer Mannschaften in tiefere Klassen verhindern. Es soll der faire Wettbewerb in den unteren Ligen geschützt werden, insbesondere gegenüber Vereinen, die keine Mannschaft in einer höheren Spielklasse haben“, erklärt Brönnecke.

Es bestehe eine klare Anforderung an die Vereine, ihre Gegner und die Klassenleiter. „Diese sind durch einen Blick ins DFBnet auch leicht zu kontrollieren“, sagt Brönnecke, der zudem die Ungleichbehandlung von Mannschaften, deren erste Mannschaft mehr Ligaspiele absolvieren muss, zurückweist: „Das ist auch nicht das Ziel der Vorschrift, da sie den Wettbewerb in unteren Ligen schützen und nicht Einsätze von Spielern in oberen Mannschaften ermöglichen will. Zudem erweist sich die Anzahl von sechs Spielen als verhältnismäßig, da so Spieler ein Drittel (in Ligen mit 20 Mannschaften) beziehungsweise sogar 43 Prozent in Ligen mit 15 Mannschaften aller Rückrundenspiele in der oberen Mannschaft absolvieren können, ohne die Einsatzberechtigung in der unteren Mannschaft zu verlieren.