Grösch mit Mindeststrafe gesperrt

Strafordnung sieht keinen Freispruch vor

14. November 2018, 16:12 Uhr

Maximilian Grösch (rechts) muss zwei Spiele zuschauen. Foto: Charlie Rolff

Die Rote Karte gegen Maximilian Grösch erhitzte im Rhönderby zwischen der SG Elters/Eckweisbach/Schwarzbach und der SG Ehrenberg (1:1) am vergangenen Samstag die Gemüter, weil sein (strafbares) Vergehen gegen Felix Beck nicht mehr als eine Lappalie darstellte. Nun wurde Grösch von Einzelrichter Hans Stoos (Marjoß) für zwei Spiele gesperrt.

Die Dreier-SG hatte bereits am Montag eine Stellungnahme bei Stoos hinterlegt und dabei auch das Video von Torgranate als "Beweis" angeführt. Stoos sichtete die Bilder und kommt zum Urteil, "dass es sich nicht mehr als um eine Unsportlichkeit handelt". Der Einzelrichter sprach daraufhin mit zwei Spielen die Mindeststrafe aus. Ein Freispruch ist in der Strafordnung nur vorgesehen, wenn es sich um eine Verwechslung handelt, da Grösch Beck allerdings kurz ans Schlafittchen griff und der Schiedsrichter dies mit Rot ahndete, ist eine Sperre unumgänglich. Gut für Grösch: Er muss zwar neben dem Heimspiel am Sonntag gegen Oberzell/Züntersbach auch im ersten Spiel des neuen Jahres zuschauen, darf allerdings die Vorbereitungsspiele im Winter bestreiten. Hier obliegt die Entscheidungsgewalt dem Klassenleiter, in diesem Falle Erhard Zink, einen Spieler neben Pflicht- auch für Freundschaftsspiele zu sperren, was allerdings nur bei härteren Vergehen vorgesehen ist.

Autor: Johannes Götze

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