Schiri-Auto beschädigt - HSV freigesprochen
Weil Parkplatz nicht ausgewiesen war
Anders als zunächst angenommen und gegenüber Torgranate von der Polizei bestätigt, hatte es sich beim beschädigten Auto seinerzeit nicht um das des Schiedsrichters André Klein (Kickers Obertshausen) gehandelt, sondern um das des Assistenten Sebastian Gonsior (SG Egelsbach). Klein war vor dem Spiel mit „Offenbach am Main“ von Hünfelds Platzsprecher begrüßt geworden, was bei den KSV-Fans auf wenig Gegenliebe stieß und darin gipfelte, dass nach dem Spiel am Auto mit dem „OF“-Kennzeichen unter anderem beide Spiegel abgetreten wurden.
Bereits direkt nach der Tat ging die Polizei davon aus, dass die Täter im Bereich der Kassler Fans zu suchen seien, auch Lach schloss nun weitestgehend aus, dass es sich um Anhänger des Hünfelder SV gehandelt haben könnte. Warum aber der HSV auch sonst nicht in die Pflicht genommen werden kann, ist interessant. Auch das Auto als „Wertsache“ des Schiedsrichters zu subsumieren, das es vom Gastgeberverein zu schützen ist, kommt nur dann infrage, „wenn der Verein einem Schiedsrichter einen ausgewiesenen Parkplatz vorhält oder einen Parkplatz auf Nachfrage des Schiedsrichters oder eigenständig zuweist“, wie es in Lachs Begründung heißt. Beides war nicht der Fall, wie Klein in einer Stellungnahme angab und Hünfeld somit freigesprochen wurde. Ergo: Steht ein Schild mit „Schiedsrichter-Parkplatz“ am Sportgelände und das Auto wird beschädigt, der Verein kann für Schäden in die Pflicht genommen werden.

