Steigt Thalau auf, darf auch Bebra jubeln

Direkter Vergleich entscheidend

09. Juni 2018, 16:31 Uhr

Kevin Muth (am Boden) spielen ein weiteres Jahr Kreisoberliga, während Bebra (rote Trikots) auf Thalau hoffen müssen. Foto: Charlie Rolff

Nach einer Nacht Ungewissheit und Schweigen haben sich die Verantwortlichen des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) nun geäußert: Wie Matthias Bausch vom HFV bestätigt, hat die FSG Bebra, sofern der FSV Thalau am Samstag (17 Uhr) gegen Grebenstein in die Verbandsliga aufsteigt, dann das Aufstiegsrecht für die Gruppenliga.

Denn in den Statuten des HFV heißt es, dass wenn alle drei Mannschaften punktgleich sind, für den ersten Platz das Torverhältnis entscheidend ist. Dürfen aus der Dreierrunde jedoch zwei Teams den Gang in die nächst höhere Liga antreten, dann wird der zweite Aufsteiger mit dem direkten Vergleich gegenüber der dritten Mannschaft im Bunde ermittelt. Heißt konkret: Steigt Thalau auf, darf auch die FSG Bebra jubeln.

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