Urteil gesprochen: Neun Monate Sperre nach Glaswurf

26. September 2023, 17:39 Uhr

Jede Menge Geldstrafen und gleich drei Sperren. © Robert Michael/dpa/Archivbild

Die A-Liga-Partie zwischen der SG Mottgers/Schwarzenfels und der SG Oberkalbach (2:2) hatte ein Nachspiel vor dem Sportgericht. Im schriftlichen Verfahren wurden durch das Kreissportgericht Schlüchtern gleich mehrere Geldstrafen und Spielsperren verhängt. Das Ergebnis bleibt bestehen.

Was war passiert? Wie torgranate.de nach dem Spiel berichtet hatte , soll ein Zuschauer, der der SG Mottgers/Schwarzenfels zugeordnet wurde, nach der A-Liga-Partie vor rund drei Wochen den Oberkalbacher Spieler Tim Emrulla mit einem Glas abgeworfen haben. Emrulla zog sich daraufhin Schnittverletzungen zu. Auch sonst kochten die Emotionen über, weswegen der Fall nun vor dem Sportgericht landete, das in der Besetzung Steffen Krah, Thomas Schilling und Volker Schulteis nun ein Urteil sprach und dies per Pressemitteilung verkündete.

Urteil gesprochen: Neun Monate Sperre nach Glaswurf

Der Zuschauer, der das Glas warf, ist ein Vereinsmitglied des TSV Schwarzenfels und räumte seine Tat ein. Dafür wurde er mit einem neunmonatigen Platzverbot bis zum 24. Juni des kommenden Jahres und 200 Euro Geldstrafe belegt. Zwei in der ersten Halbzeit auf Veranlassung des Schiedsrichters vom Sportgelände verwiesenen Zuschauer von der SG Mottgers/Schwarzenfels werden wegen unsportlichen Verhalten von Vereinsmitgliedern mit einer Geldstrafe von je 50 Euro belegt. Beide beteiligten Vereine werden wegen unsportlichen Verhaltes mit je einer Geldstrafe von 100 Euro belegt.

Zusätzlich wurden drei Spieler gesperrt: Der nach dem Schlusspfiff mit der Roten Karte bestrafte Oberkalbacher Spieler Kamyar Koohestani wird wegen Bedrohung und Beleidigung des Schiedsrichters für drei Spiele gesperrt. Seine beiden Teamkollegen Matthias Eldner und Daniel Schulz werden wegen unsportlichen Verhaltens von Spielern gegenüber Ordnern und Betreuern für je zwei Spiele gesperrt.

Da sowohl die SG Mottgers/ Schwarzenfels als auch die SG Oberkalbach bereits erklärt hatten, keine Berufung gegen das Urteil einzulegen, ist dieses somit rechtskräftig. Die Verfahrenskosten gehen zu 60 Prozent zulasten des Heimvereins und zu 40 Prozent zulasten des Gastvereins.

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