Nach Dopingverstoß des FSV Mainz 05: Partie für Bahlinger SC gewertet

28. Oktober 2022, 15:00 Uhr

Bei Keanu Kraft (rechts) wurde bei einer Dopingkontrolle eine verbotene Substanz festgestellt. Die Partie wurde für den Bahlinger SC gewertet. © Charlie Rolff

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat am Freitag durch seinen Vorsitzenden Prof. Dr. Pitz entschieden, dass das Meisterschaftsspiel des 4. Spieltags zwischen dem 1. FSV Mainz 05 II und dem Bahlinger SC mit 2:0 für den Bahlinger SC gewertet wird.

Nach Spielschluss des Spiels, das 2:1 für den 1. FSV Mainz 05 II endete, wurde bei einem Spieler des 1. FSV Mainz 05 II, der während der gesamten Spieldauer zum Einsatz kam, eine Dopingkontrolle durchgeführt. Das Ergebnis der A-Probe ergab ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis. Der Spieler gestand zwischenzeitlich den Dopingverstoß ein und verzichtete auf die Öffnung der B-Probe.

Regionalliga Südwest: Partie wird nach Dopingverstoß für Bahlinger SC gewertet

Nachdem der Bahlinger SC von diesem Umstand Kenntnis erlangte, legte er gegen die Wertung des Spiels Einspruch beim Sportgericht ein. Diesem Einspruch folgte nunmehr das Sportgericht, da gem. § 24 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung der Regionalliga Südwest die Mitwirkung eines gedopten Spielers zum Spielverlust führt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der 1. FSV Mainz 05 kann binnen 4 8Stunden nach Zugang der Entscheidung Einspruch beim Sportgericht einlegen. Es käme dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht. Wird die Spielwertung rechtskräftig, würde der Bahlinger SC mit der SG Barockstadt in der Tabelle gleichziehen und läge nur noch einen Punkt hinter der Reserve des FSV Mainz 05.